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Konkubinat Pensionskasse

30. Oktober 2024

Grund- & Zusatzversicherung bei verschiedenen Krankenkassen

Der Aufschlag in der Krankenkasse ist auch in diesem Jahr happig – das dritte Jahr in Folge. Für viele Schweizerinnen und Schweizer stellt sich deshalb die Frage, wie sich die Prämie in der Grundversicherung weiter optimieren lässt. Franchise erhöhen? Krankenkasse wechseln? Unterschätzt wird dabei die Möglichkeit des Splittings.

Kurz zusammengefasst

  • Grund und Zusatzversicherung können problemlos bei unterschiedlichen Krankenkassen abgeschlossen werden, ohne dass Leistungen oder bestehende Zusatzversicherungen verloren gehen.
  • Durch einen regelmässigen Wechsel der Grundversicherung lassen sich oft erhebliche Prämien einsparen, während die Zusatzversicherungen unverändert bestehen bleiben.
  • Dank digitaler Prozesse und Apps lässt sich das sogenannte Splitting heute einfach verwalten und gezielt zur Prämienoptimierung nutzen.

Viele Schweizerinnen und Schweizer haben ihre Grund- und Zusatzversicherung seit jeher bei ein und derselben Krankenkasse. Das ist bequem. Nicht zuletzt weil es damit keine Rolle spielt, ob eine Leistung von der Grund- oder von der Zusatzversicherung bezahlt wird.

Wenn nun im Oktober die Police mit den neuen Prämien eintrifft, lassen sich die Zusatzversicherungen oft nicht mehr kündigen. Aber deshalb auf einen Wechsel der Grundversicherung verzichten? Das muss nicht sein!

Splitting ist möglich

Grund- und Zusatzversicherung «splitten» ist grundsätzlich problemlos möglich. Das bedeutet, Sie schliessen die Grundversicherung bei einem anderen Versicherer ab als die Zusatzversicherung. Der Wechsel der Grundversicherung ist unabhängig von Alter und Gesundheitszustand unkompliziert möglich.

Wichtig auch: Die Prämien und die Leistungen der Zusatzversicherungen ändern sich nicht, wenn die Grundversicherung nicht mehr bei der gleichen Versicherung ist. Auch darf Ihnen die Versicherung die Zusatzversicherungen nicht kündigen.

Wer ist zuständig im Leistungsfall?

  • Leben Sie im Konkubinat? Erkundigen Sie sich bei der Pensionskasse (die MZO hilft gerne), ob eine Registrierung der Partnerschaft mit einem Formular notwendig ist.

Die Leistungen der Grundversicherung sind gesetzlich vorgeschrieben und gehen den Leistungen der Zusatzversicherungen in jedem Fall vor.

Oft ist aufgrund des Rückforderungsbelegs klar, ob eine Leistung von der Grund- oder der Zusatzversicherung bezahlt wird. Ist auf dem Rückforderungsbeleg das Gesetz «KVG» erwähnt, ist es eine Leistung der Grundversicherung. Steht jedoch «VVG», betrifft es die Zusatzversicherungen.

Apps erleichtern die Administration

Wer sich für ein Splitting entschieden hat, muss im Zweifelsfall die Rückforderungsbelege doppelt einreichen. Zuerst der Grundversicherung und dann allenfalls auch noch bei der Zusatzversicherung. Der mögliche Prämienspareffekt rechtfertigt diesen Zusatzaufwand jedoch.

Bei vielen Versicherungen ist es heute möglich, die Rückforderungsbelege mit wenigen Klicks via App einzureichen. Der Papierkrieg entfällt damit weitestgehend – das erleichtert das Splitting zusätzlich.

Der Rückforderungsbeleg zeigt an, ob es eine Leistung der Grundversicherung ist.
Der Rückforderungsbeleg zeigt an, ob es eine Leistung der Grundversicherung ist.

Zusatzversicherungen gezielt abschliessen

Wir empfehlen, sich für den Abschluss einer Zusatzversicherung Zeit zu nehmen und ein massgeschneidertes Paket zusammenzustellen. Hier hilft eine seriöse Beratung. Dann darf man die Zusatzversicherungen mit gutem Gewissen langfristig beim gleichen Versicherer belassen. Und sich dafür bei der Grundversicherung regelmässig überlegen, ob ein Wechsel sinnvoll ist.

Prämienrechner

Die Prämien der Grundversicherung lassen sich ganz einfach vergleichen: Wir empfehlen dazu den offiziellen Prämienrechner des Bundes. Diesen finden Sie unter www.priminfo.ch.